Rechtsanwaltskanzlei Brinkmann
Rechtliche Expertise, persönliche Betreuung - Ihr verlässlicher Partner in Rechtsfragen.

Tätigkeitsschwerpunkte

Arbeitsrecht

 


Als Rechtsanwältin mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht berate und vertrete ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Dazu gehören unter anderem die Gestaltung von Arbeitsverträgen, die Durchsetzung von Ansprüchen bei Kündigungen, die Beratung zu arbeitsrechtlichen Konflikten sowie die Vertretung vor Arbeitsgerichten. Ich unterstütze meine Mandanten dabei, ihre Rechte im Arbeitsverhältnis zu wahren und stehe ihnen mit fachkundigem Rat zur Seite. Mein Ziel ist es, durch eine individuelle und lösungsorientierte Beratung eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu erzielen.


Mietrecht

 

Im Tätigkeitsschwerpunkt Mietrecht berate und vertrete ich Mieter und Vermieter in allen Fragen rund um das Mietverhältnis. Dazu gehören die Gestaltung von Mietverträgen, die Durchsetzung von Mietminderungen oder Schadensersatzansprüchen, die Beratung bei Mieterhöhungen oder Kündigungen sowie die Vertretung vor Gericht in mietrechtlichen Streitigkeiten. Ich helfe meinen Mandanten dabei, ihre Rechte und Pflichten im Mietverhältnis zu verstehen und durchzusetzen. Mein Ziel ist es, durch eine kompetente und individuelle Beratung eine für beide Seiten faire Lösung zu finden und langwierige Streitigkeiten zu vermeiden.



Strafrecht


Mein Leistungsspektrum im Strafrecht erstreckt sich von der Betreuung meiner Mandanten im Ermittlungsverfahren über die Vertretung im Hauptverfahren bis hin zur Berufung oder Revision. Ich setze mich für Sie ein und stehe Ihnen zur Seite, wenn Sie mit dem Vorwurf einer Straftat konfrontiert werden. Im besten Fall kommt es gar nicht erst zu einer Hauptverhandlung und der Fall kann schon im Ermittlungsstadium ad acta gelegt werden. Mithilfe der Akteneinsicht ist es mir möglich, mich über den aktuellen Stand der Ermittlungen gegen Sie auf dem Laufenden zu halten, sodass ich Sie für den Fall, dass eine Hauptverhandlung nicht abzuwenden ist, angemessen vertreten und verteidigen kann. Sie können sich darauf verlassen, dass ich Sie in allen Phasen eines Strafverfahrens mithilfe einer maßgeschneiderten und erfolgsversprechenden Verteidigungsstrategie engagiert vertrete und das bestmögliche Ergebnis für Ihren Fall erziele.
Auch die Vertretung der Opfer bzw. Geschädigten in strafrechtlichen Verfahren ist von erheblicher Bedeutung. So unterstütze ich Sie im Bereich der Nebenklage oder bei der Durchsetzung von Adhäsionsanträgen, begleite Sie durch das Verfahren und stehe Ihnen auch während des gesamten Prozesses zur Seite.


Falls Sie sich noch nicht sicher sind, ob Sie bereits die Hilfe eines Rechtsanwalts und Strafverteidigers benötigen, dann brauchen Sie sie höchstwahrscheinlich:
Haben Sie eine Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten?
Wird Ihnen eine Straftat zur Last gelegt oder sind Sie verdächtigt?
Liegt eine Anklageschrift, ein Urteil oder sogar ein Strafbefehl gegen Sie vor?